Freimachungszwang

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Unter dem Freimachungszwang versteht man die Forderung der Post, die Gebühren für die Beförderung einer Postsendung, also das Porto, vorab zu entrichten. Ursprünglich wurde der Freimachungszwang zuerst 1653 in der Pariser Stadtpost verwendet, in neuerer Zeit dann 1842 in Brasilien, Großbritannien folgte im Jahre 1850. Heute ist der Freimachungszwang elementarer Bestandteil bei fast allen Postanstalten.